Ab Montag, den 26.10.2020 gilt zunächst für 2 Wochen Maskenpflicht auch im Unterricht ab Klasse 5.

Für die nächsten 2 Wochen lassen wir auch den Sportunterricht ausfallen und ersetzen ihn durch andere Tätigkeiten bzw. Themen.

Im GTS-Bereich sollten wir auch nicht die Kinder der Klassen 1-4 mit Kindern der Klassen 5-10 vermischen.

Für das Mittagessen haben wir ja bereits die Regelung, dass wir erst nach den Realschülern in die Mensa gehen.

Bei dauernder Maskenverweigerung hat die Landesregierung die Möglichkeit eines Bußgeldes angezeigt.
Eine Maskenbefreiung ist nur gültig, wenn ein Arzt sie mit Diagnose bescheinigt hat. Die Begründung "aus gesundheitlichen Gründen..." ist nicht stichhaltig und wird von den Schule nicht akzeptiert (Attest nicht annehmen)!

Regelungen, um das Tragen der Masken zu erleichtern, müssen in jeder Klasse selbst gefunden werden. Z.B. kleinere Pausen oder weites Verteilen auf dem Schulhof.

Alle 20 Minuten muss eine Stoßlüftung erfolgen!