Der Landrat Dr. Schneider hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Schulen ab Montag, den 26.10.2020 betreffen.

Hiernach wird auch im Unterricht Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 angeordnet.

Bei dauernder Maskenverweigerung ist die Möglichkeit eines Bußgeldes angezeigt.
Eine Maskenbefreiung ist nur gültig, wenn ein Arzt sie mit Diagnose bescheinigt hat. Die Begründung "aus gesundheitlichen Gründen..." ist nicht stichhaltig und wird von den Schule nicht akzeptiert (Attest nicht annehmen)!