Aus aktuellem Anlass schreibt das Bildungsministerium folgende Maßnahmen ab dem 16.12.2020 vor:

Maßnahmen bis zu den Weihnachtsferien

1. Von Mittwoch, 16.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020, wird die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen aufgehoben. Schülerinnen und Schüler, die zuhause bleiben können, sollen zuhause bleiben. Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler teilen der Schule mit, wenn sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen. Die Lehrkräfte verrichten – auf der Grundlage der geltenden Regelungen – ihren Dienst für diese drei Tage grundsätzlich in der Schule. Das unterrichtliche Angebot findet in den üblichen Klassen und Kursen statt.

2. Ein pädagogisches Angebot zur häuslichen Arbeit (Fernunterricht) findet in den drei Tagen vor den Weihnachtsferien nicht statt. Allerdings sollen die Lehrkräfte in dieser Zeit möglichst den Fernunterricht für die Zeit ab 04.01.2021 vorbereiten.

3. Auszubildende, die den schulischen Unterricht in diesen Tagen nicht besuchen, müssen jedoch in dieser Zeit in den Betrieb gehen, soweit der Ausbildungsbetrieb dieses wünscht.

4. Schülerinnen und Schüler auch ab Klassenstufe 1 tragen ab sofort eine Mund- Nasen-Bedeckung innerhalb der Schule und im Unterricht.

5. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Schülerinnen und Schüler, die keine geeigneten Endgeräte für den Unterricht zuhause nutzen können, die Geräte aus dem Sofortausstattungsprogramm entleihen. Sollten noch keine oder nicht genügend Geräte zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit in begrenztem Umfang Geräte über kommunale Medienzentren oder das Pädagogische Landesinstitut zu entleihen (https://kmz.bildung-rp.de/).

6. Für den Fall, dass in der Zeit vom 16.12.2020 bis zum 18.12.2020 sowie vom 04.01.2021 bis zum 15.01.2021 Klassenarbeiten, Kursarbeiten oder sonstige Leistungsnachweise angesetzt sind, ist im Einzelfall zu prüfen, was davon entfallen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben kann an die Stelle von Klassenarbeiten oder Kursarbeiten auch eine Ersatzleistung treten. Die Zahl der Leistungsnachweise muss nicht für alle Schülerinnen und Schüler identisch sein.

Maßnahmen nach den Weihnachtsferien:

1. Vom 04.01.2021 bis zum 15.01.2021 findet ausschließlich Fernunterricht statt. Die Schulleitung regelt, inwieweit Lehrkräfte ihren Dienst von zu Hause aus oder in der Schule versehen. In den „Leitlinien für den Unterricht im Schuljahr 2020/2021“ vom 30.06.2020 finden Sie Hinweise zum Unterricht in Szenario 3, auch die Handreichung „Lernen gestalten im Präsenz- und Fernunterricht“ vom 01.08.2020 (https://schuleonline.bildungrp.de/unterstuetzung-fuer-schulleitung-und-lehrkraefte/handreichung-onlinegestuetzterunterricht.html) bietet Unterstützung und Anregungen für den Fernunterricht. Wir schlagen vor, möglichst Lernsituationen zu schaffen, bei denen Schülerinnen und Schüler den Lernstoff in ihrem eigenen Tempo bearbeiten können, auch unabhängig von Bildschirmen.