Bundestag und Bundesrat haben auf Grund des § 28c IfSG eine Rechtsverordnung u.a. zur Gleichstellung von geimpften Personen und genesenen Personen mit negativ getesteten Personen erlassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können somit Personen von der Testpflich befreit werden.
Näheres entnehmen Sie bitte den u.a. Elternbriefe bzw. Verlautbarungen!